Über Wanddurchbrüche wird viel geschrieben und wenig gezeigt. Auf dieser Seite stehen neun Vorgänge aus unserer Arbeit, mit den Angaben, die sonst kaum jemand veröffentlicht: Wandstärke, Trägerprofil, Spannweite, Bauzeit und der tatsächlich gezahlte Preis. Namen und Adressen nennen wir nicht. Die Technik schon.

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Muss ich dafür einen Bauantrag stellen?

Das ist die häufigste Frage, die uns erreicht, und sie hält viele davon ab, überhaupt anzufragen. Die kurze Antwort hängt an zwei Dingen: daran, ob die Wand tragend oder aussteifend ist, und an der Gebäudeklasse des Hauses.

Genauer: Eine nicht tragende, nicht aussteifende Wand ist nach § 61 Absatz 1 Nummer 11 a der Bauordnung für Berlin verfahrensfrei, in jedem Gebäude. Bei einem tragenden Bauteil gilt die Verfahrensfreiheit nach Nummer 11 b nur innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, also beim Ein- oder Zweifamilienhaus bis 7 m Höhe. Im mehrgeschossigen Berliner Wohnhaus ist der tragende Durchbruch damit in aller Regel genehmigungsbedürftig, üblicherweise im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 BauO Bln. Genau deshalb hat die Bauherrin in Fall 8 die Verfahrensfreiheit noch einmal fachlich bestätigen lassen.

Und selbst wo kein Antrag nötig ist, endet die gute Nachricht nicht bei der Statik. § 66 Absatz 1 BauO Bln nimmt verfahrensfreie Vorhaben zwar von der Pflicht zu bautechnischen Nachweisen aus, es muss also nichts eingereicht oder geprüft werden. § 61 Absatz 5 BauO Bln verlangt aber, dass auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Standsicherheit muss also eingehalten werden, auch ohne Vorlagepflicht. Die Statik wird in genau demselben Umfang gebraucht, sie wandert nur nicht zur Behörde, sondern in Ihre Unterlagen.

Die ganze Einordnung mit Gebäudeklassen, Paragraphen und Grenzfällen steht auf einer eigenen Seite: Wanddurchbruch Genehmigung in Berlin. Wer zur Miete wohnt oder in einer Eigentümergemeinschaft, findet den zweiten Teil unter Wanddurchbruch als Mieter oder in der WEG.

Wer diesen Unterschied übersieht, zieht den falschen Schluss: kein Bauantrag, also auch kein Statiker. Das ist der Punkt, an dem Wände geöffnet werden, die nicht geöffnet werden dürften, und an dem im Schadensfall keine Versicherung zahlt.

Gesondert zu betrachten sind Eingriffe, die nach außen wirken. Ein neues Fenster verändert die Fassade, und dann ist die Frage im Einzelfall zu klären, wie in Fall 7. Auch eine Eigentümergemeinschaft kann zustimmen müssen, wie in Fall 8, das ist aber eine zivilrechtliche und keine baurechtliche Frage.

Was das für Sie bedeutet: Sie müssen diese Einordnung nicht selbst vornehmen. Die Klärung, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und welche Nachweise gebraucht werden, gehört zur Arbeit unseres Tragwerksplaners und ist Bestandteil dessen, was Sie bei uns beauftragen. Sie beschreiben uns das Vorhaben, den Rest ordnen wir ein.

1. Offene Küche im Einfamilienhaus, Berlin-Reinickendorf

Die Eigentümerin wollte die Küche zum Wohnraum hin öffnen, um Platz für eine Kochinsel zu schaffen. Die Statik lag vor, der Tragwerksplaner hatte zwei Stahlträger HEB 120 für eine Öffnung bis 2,78 m vorgegeben und drei Punkte zur Prüfung vor Ort benannt: Auflager, Untergrund und Abstützung.

Genau diese drei Punkte entschieden über den Preis. Günstig war hier, dass der Boden ohnehin bis zur Bodenplatte geöffnet werden musste, weil eine Fußbodenheizung geplant war. Dadurch ließ sich die Wand sauber abstützen, ohne zusätzlichen Aufwand.

Im Festpreis enthalten waren Abstützung, Ausbruch des Mauerwerks, Einbau und Vermörtelung der beiden Träger, Herstellung der Auflager, Ausmauerung, F30-Verputz und Schuttentsorgung. Nicht enthalten waren Bodenarbeiten, das Umverlegen von Elektro- und Wasserleitungen sowie Malerarbeiten.

Vom ersten Kontakt bis zur Abnahme vergingen sechs Wochen, davon entfielen drei bis vier Tage auf die eigentliche Ausführung.

Nebenbei: Für Handwerkerleistungen im Privathaushalt lassen sich nach §35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Wir weisen den Arbeitskostenanteil auf Wunsch gesondert aus. In diesem Projekt war der Höchstbetrag mit einer Teilrechnung bereits ausgeschöpft.

2. Der Auftrag, den wir abgelehnt haben, Berlin-Prenzlauer Berg

Hier lag alles vor, was man sich wünscht: eine Statik, ein eingebundener Prüfingenieur, eine klare Vorstellung. Die Abfangung einer 55 cm starken tragenden Wand unter fünf Geschossen ist aber ein erheblicher Eingriff in das Tragwerk des gesamten Hauses, noch dazu im laufenden Betrieb und erschütterungsarm auszuführen.

Die Budgetvorstellung der Auftraggeberin ließ eine fachgerechte Ausführung nicht zu. Wir haben deshalb kein Angebot abgegeben und uns zurückgezogen, mit einem Hinweis, der unabhängig davon gilt, wen sie beauftragt: Das Abstütz- und Einbaukonzept muss den Vorgaben der Statik entsprechen, und die Ausführung gehört mit dem Prüfingenieur abgestimmt.

Bei einem Eingriff dieser Größenordnung entscheidet die Sorgfalt der Ausführung über die Sicherheit des ganzen Gebäudes. Ein Angebot, das diesem Anspruch nicht gerecht wird, ist kein günstiges Angebot, sondern ein verschobenes Risiko.

3. Deckenöffnung vergrößern, Berlin-Reinickendorf

Dieser Fall zeigt einen Irrtum, der uns häufig begegnet. Eine vorhandene statische Berechnung gilt für genau die Öffnung, für die sie gerechnet wurde. Wird diese Öffnung später vergrößert, ändern sich Spannweite und Lastabtrag, und die alte Berechnung trägt die neue Situation nicht mehr.

Das gilt für Decken genauso wie für Wände. Wer eine Statik in der Schublade hat, ist deshalb gut beraten, vor dem Umbau prüfen zu lassen, ob sie zum tatsächlichen Vorhaben passt. Diese Prüfung ist deutlich günstiger als ein Rückbau.

4. Tragende Wand ohne Statik, Dallgow-Döberitz

Der häufigste Ausgangspunkt: Die Wand soll weg, die Vorstellung ist klar, eine Statik gibt es nicht. Dann führt kein Weg an einer statischen Beurteilung vorbei, und die beginnt mit einem Termin am Objekt.

Der Vor-Ort-Termin unseres Tragwerksplaners kostet pauschal 390,00 Euro brutto und umfasst Besichtigung, mündliche Beratung vor Ort sowie An- und Abfahrt. Erst danach lässt sich sagen, welches Trägerprofil nötig ist, und erst dann ist ein belastbarer Preis für die Ausführung möglich.

Eine Anmerkung zur Unterscheidung, weil sie oft verwechselt wird: Liegt die Statik bereits vor, entfällt dieser Schritt. Dann genügt ein Ortstermin für Aufmaß und Angebotsausarbeitung, der bei Beauftragung vollständig angerechnet wird.

5. Die Stützen, die nicht nötig waren, Berlin-Steglitz

Der Bauherr hatte beim Hauskauf eine statische Berechnung mitbekommen. Darin stand, wörtlich:

„Der Auflagernachweis gilt nur für die Stützen. Die Auflagerpressung am Mauerwerk ist nicht ausreichend.“

„Auflagerung zwingend auf Stahlstützen mind. HEB 160 erforderlich oder Klassifizierung Mauerwerk erforderlich. Für eine Auflagerung auf dem Mauerwerk ist das Mauerwerk zu klassifizieren hinsichtlich Steinfestigkeit und Mörtelart.“

Übersetzt heißt das: Der Ingenieur konnte nicht beurteilen, ob das vorhandene Mauerwerk die Last an den Trägerenden aufnimmt. Er hatte das Haus nie gesehen. Also musste er vom ungünstigen Fall ausgehen und Stahlstützen fordern, die die Last am Mauerwerk vorbei nach unten führen.

Für den Bauherrn hätte das bedeutet: Stützen in der Öffnung. Der durchgehende Durchgang zwischen Wohnzimmer und Küche, also genau der Zweck des Umbaus, wäre damit verfehlt gewesen.

Bemerkenswert ist, wie sich die Einschätzung aus der Ferne verschob. In der ersten Fassung hieß es, bei dieser Trägerwahl sei eine lichte Öffnung bis 3,70 m möglich. In der überarbeiteten Fassung waren es nur noch 3,00 m. Wer auf Annahmen rechnet, korrigiert sie eben.

Der zweite Teil des Zitats enthielt aber auch die Lösung: oder Klassifizierung Mauerwerk erforderlich. Genau das haben wir gemacht. Wir haben uns das Haus angesehen, das Mauerwerk hinsichtlich Steinfestigkeit und Mörtel eingeordnet und auf dieser Grundlage neu rechnen lassen.

Das Ergebnis: Die Auflagerpressung war tragfähig, die Stützen entfielen. Statt der ursprünglich vorgesehenen Profile kamen zwei UPE 300 zum Einsatz. Mit 200 mm Paarbreite liegen sie vollständig in der 24 cm starken Wand und stehen beidseitig nicht vor. Die Öffnung schließt bündig ab, ohne Vorsprung und ohne Verkleidung, die eine falsche Wandstärke kaschieren müsste.

Wie ernst die Auflagerfrage genommen wurde, zeigt das Angebot selbst: Für den Fall, dass der Tragwerksplaner es fordert, waren zwei Bedarfspositionen vorgesehen, die nur auf seine Vorgabe hin ausgeführt worden wären. Eine Auflagerverstärkung im Restpfeiler durch einen bewehrten Betonpfeiler, und eine lastverteilende Auflagerbank aus Vergussbeton auf der anderen Seite. Beide wurden nicht gebraucht.

Ausgeführt wurde eine durchgehende lichte Öffnung von 3,00 m, beginnend in der Flucht der Küchenwand. Der vorhandene Sturz wurde ausgebaut, die Steckdosen versetzt, die Laibungen malerfertig übergeben. Nicht enthalten und bauseits zu erbringen waren das Entfernen des küchenseitigen Einbauschranks, Sanitärarbeiten an betroffenen Leitungen sowie Maler-, Boden- und Verkleidungsarbeiten.

Die Lehre daraus steht weiter unten im Abschnitt zur Auflagerpressung: Wer ohne Ortskenntnis rechnet, muss auf der sicheren Seite bleiben. Sichere Annahmen sind nicht falsch, sie sind nur teuer.

6. Drei Häuser, drei Statiken, Berlin-Rudow

Ein Bauherr übernahm nacheinander drei Häuser derselben Zeile und ließ in jedem eine tragende Wand im Erdgeschoss abfangen. Nach dem ersten Haus lag die Frage nahe, ob sich die vorhandene Statik auf das Nachbarhaus übertragen lässt. Der Grundriss war schließlich identisch, nur spiegelverkehrt.

Unsere Antwort war und ist: nein. Wir haben für jedes Haus eine eigene, aktualisierte statische Berechnung verlangt, bevor wir ein Angebot abgegeben haben.

Der Grund liegt nicht im Grundriss, sondern im Bestand. Zwei Häuser derselben Zeile können sich im Untergrund unterscheiden, in der Beschaffenheit des Mauerwerks, in früheren Umbauten, die niemand dokumentiert hat, und in der Frage, was inzwischen im Dachgeschoss ausgebaut wurde. Der Plan sagt, wie es einmal gedacht war. Die Statik muss beschreiben, wie es heute steht.

Auch hier kamen U-Profile zum Einsatz, aus demselben Grund wie in Fall 5: Sie bleiben innerhalb der Wandstärke und schließen bündig ab.

7. Neues Fenster in eine tragende Außenwand, Berlin-Mahlsdorf

Fensteröffnungen kommen bei uns fast so häufig vor wie Wanddurchbrüche, unterscheiden sich aber in einem wesentlichen Punkt: Es geht um eine Außenwand. Damit wird nicht nur in das Tragwerk eingegriffen, sondern auch die Fassade verändert, und das berührt unter Umständen das Baurecht.

Die erste Frage lautet deshalb nicht, welcher Sturz eingebaut wird, sondern ob sich das Vorhaben verfahrensfrei umsetzen lässt. Ist es das, vereinfacht sich der Ablauf erheblich. Ist es das nicht, kommt ein Genehmigungsverfahren dazu, und das kostet mehr Zeit als der eigentliche Einbau.

Der Ablauf in diesem Projekt zeigt, wie wir arbeiten, wenn nichts vorliegt:

  1. Anfrage über das Kontaktformular, danach telefonische Beratung
  2. Vor-Ort-Termin unseres Tragwerksplaners, um die Wand und die Anschlüsse zu beurteilen
  3. Klärung der Genehmigungsfrage vor allem anderen
  4. Beauftragung der statischen Berechnung, hier für eine Rohbauöffnung von 2.430 x 965 mm
  5. erst danach das Angebot für die Ausführung

Das dauert länger, als vielen lieb ist. Der Grund ist einfach: Eine Fensteröffnung von 2,43 m Breite in einer tragenden Außenwand ist kein Detail, das sich nachträglich korrigieren lässt. Vor dem ersten Schnitt muss feststehen, was der Sturz trägt, wie die Lasten während der Arbeiten geführt werden und ob das Bauamt beteiligt werden muss.

8. Durchbruch zwischen zwei Wohnungen, Berliner Altbau

Wer zwei nebeneinanderliegende Wohnungen verbindet, greift in eine tragende Wand ein, die nicht ihm allein gehört. Tragende Wände zählen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Gemeinschaftseigentum. Ohne Beschluss der Eigentümerversammlung geht hier nichts, unabhängig davon, was die Statik erlaubt.

In diesem Projekt lag zwischen Aufmaßtermin und Zustimmung gut ein Monat, weil die nächste reguläre Versammlung abgewartet werden musste. Wer das nicht einplant, verschiebt seinen Bautermin um genau diese Zeit.

Eine Anmerkung zur Ehrlichkeit: Die Bauherrin fragte, ob wir bauvorlageberechtigt sind. Sind wir nicht, und das haben wir ihr auch so gesagt. Sie hat daraufhin eine Architektin hinzugezogen, die die Verfahrensfreiheit bestätigt hat. Es gehört zu unserer Arbeit, die Grenze der eigenen Zuständigkeit zu benennen, statt sie zu überspielen.

9. Fertighaus: die Statik liegt beim Hersteller

Fertighäuser sind ein eigener Fall, und er überrascht viele Eigentümer. Die tragende Struktur folgt einem Typ, der beim Hersteller dokumentiert ist. Diese Typenstatik muss man beschaffen, bevor überhaupt sinnvoll gerechnet werden kann, und Hersteller lassen sich das mit einer Servicegebühr bezahlen.

Ohne diese Unterlage bliebe nur, die Konstruktion vor Ort freizulegen und zu vermessen. Das ist aufwendiger, teurer und zerstört Bauteile, die anschließend wiederhergestellt werden müssen.

Bei einem Fertighaus lautet die erste Frage deshalb nicht, welcher Träger eingebaut wird, sondern: Wer hat das Haus gebaut, und liegt die Typenstatik vor. Wer den Ordner aus dem Hauskauf noch hat, spart an dieser Stelle Zeit und Geld.

Warum fremde Statik teurer werden kann als eigene

Ein Punkt, der in keinem Ratgeber steht, in der Praxis aber über Termine und Kosten entscheidet: Eine Statik ist eine Berechnung, kein Ausführungsplan. Sie sagt, welches Profil die Lasten trägt. Sie sagt nicht zwangsläufig, wie der Träger in den Bestand kommt, wie während der Arbeiten abgestützt wird und ob das gezeichnete Detail an dieser Wand überhaupt baubar ist.

Auf der Baustelle kommt das regelmäßig zusammen. Der Bestand weicht vom Plan ab, weil vor dreißig Jahren jemand umgebaut und es nicht aufgeschrieben hat. Das vorgesehene Auflager sitzt über einem Hohlraum. Der Träger passt nicht durchs Treppenhaus. Jede dieser Abweichungen braucht die Freigabe genau des Tragwerksplaners, der die Berechnung erstellt hat. Niemand sonst darf sie ändern.

Ist dieser Tragwerksplaner nicht am Projekt beteiligt, weil die Statik früher und unabhängig beauftragt wurde, hat er weder einen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb noch eine Verpflichtung, kurzfristig zu reagieren. In der Zwischenzeit steht die Baustelle, und zwar mit einer geöffneten, abgestützten Wand. Was folgt, sind Nachträge und die Frage, wer sie zu tragen hat.

Deshalb kalkulieren viele Betriebe auf eine fremde Statik einen Risikoaufschlag oder lehnen solche Aufträge ganz ab. Das ist keine Unfreundlichkeit, sondern eine nüchterne Bewertung.

Was wir daraus machen: Unsere Statik ist keine reine Berechnung, sondern eine vollständige Ausführungsunterlage. Enthalten sind:

Der Stützenplan verdient einen eigenen Satz, weil er am häufigsten fehlt. Während die Wand offen ist, tragen Stempel die Last der darüberliegenden Geschosse. Diese Last muss irgendwo ankommen. Steht unter dem Raum ein Keller, dann drücken die Stempel punktuell auf eine Kellerdecke, die für genau diese Belastung nie ausgelegt wurde. In solchen Fällen muss bis auf den tragfähigen Untergrund durchgestützt werden, im Keller also noch einmal.

Wer das nicht plant, merkt es an Rissen in der Kellerdecke, und zwar erst dann, wenn die Wand oben bereits offen ist. Deshalb gehört in unsere Unterlagen auch die Frage, was unter dem Raum liegt und wie angebaut wurde.

Damit steht auf der Baustelle nicht nur, was zu tragen ist, sondern auch, wie es einzubauen ist. Und weil der Tragwerksplaner Teil des Projekts bleibt, ist eine notwendige Anpassung eine Rückfrage von einem halben Tag statt eines Stillstands von zwei Wochen.

Der Brandschutz wird dabei besonders häufig übersehen. Ein Stahlträger verliert im Brandfall schnell an Tragfähigkeit und muss je nach Gebäudeklasse entsprechend bekleidet werden. Fehlt dieser Punkt in der Statik, fällt er spätestens bei der Abnahme auf, dann aber an einer bereits geschlossenen Wand.

Eine vorhandene Statik schließt eine Zusammenarbeit nicht aus. Wir prüfen sie vorab und sagen Ihnen offen, ob wir sie für ausführbar halten und ob der ursprüngliche Tragwerksplaner für Rückfragen zur Verfügung steht. Ist beides nicht geklärt, sagen wir das vorher, nicht mitten im Ausbruch.

Zwei Posten, die fast immer unterschätzt werden

Was in der Wand liegt

In einer Wand, die geöffnet werden soll, liegen selten nur Steine. Elektroleitungen, Schalter und Steckdosen sind fast immer betroffen, in Küchen und Bädern kommen Sanitärleitungen dazu. Vor dem Ausbruch muss der betroffene Bereich stromlos geschaltet, getrennt und gesichert werden, danach wird neu verlegt.

Das ist kein Nebenschauplatz. In Fall 1 waren Elektro- und Wasserarbeiten ausdrücklich nicht im Festpreis enthalten, weil der Umfang zum Zeitpunkt des Angebots nicht feststand. In Fall 5 war das Versetzen der Steckdosen dagegen fester Bestandteil, weil vorher geklärt war, was wohin muss.

Beides ist richtig. Falsch wäre nur, den Punkt gar nicht anzusprechen und ihn später als Nachtrag zu schicken. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot nach, ob Leitungsarbeiten enthalten sind und wenn ja, in welchem Umfang.

Wenn das Auflager die Last nicht aufnimmt

Ein Stahlträger gibt seine Last nicht über die ganze Wand ab, sondern punktuell an seinen beiden Enden. Dort wirkt eine hohe Druckspannung auf eine kleine Fläche, die sogenannte Auflagerpressung. Ob das vorhandene Mauerwerk das aufnehmen kann, hängt von der Festigkeit der Steine und des Mörtels ab, und die ist im Altbau oft geringer, als der Plan vermuten lässt.

Reicht die Tragfähigkeit nicht, wird das Auflager verstärkt. In der Regel wird der Bereich unter dem Trägerende ausgetauscht und mit höherfesten Steinen neu aufgemauert, teilweise ergänzt um eine lastverteilende Platte. Das ist Standard und beherrschbar, es kostet aber Material, Zeit und eine zusätzliche Aushärtungsphase, bevor der Träger belastet werden darf.

Genau deshalb steht in der Statik aus Fall 1 der Prüfauftrag „Auflager, Untergrund, Abstützung“ an erster Stelle. Diese drei Punkte entscheiden über den Preis, nicht die Breite der Öffnung.

Wenn eine Prüfstatik vorliegt, beginnt die Nachweiskette

Je nach Gebäudeklasse und Umfang des Eingriffs wird die statische Berechnung nicht nur erstellt, sondern zusätzlich von einem Prüfingenieur geprüft. Liegt eine solche Prüfstatik vor, ändert sich der Anspruch an die Ausführung grundlegend: Es genügt dann nicht mehr, richtig zu bauen. Es muss auch nachgewiesen werden, dass richtig gebaut wurde.

Erforderlich sind in diesem Fall regelmäßig:

Fehlt auch nur einer dieser Nachweise, fehlt die Abnahme. Und zwar unabhängig davon, wie sauber gearbeitet wurde. Nachträglich lässt sich ein Werkszeugnis für Stahl, der bereits eingemauert und verputzt ist, praktisch nicht mehr beschaffen.

Das ist der Punkt, an dem viele Angebote auseinanderfallen. Ein Betrieb, der ausschließlich mauert und stemmt, kann diese Kette nicht liefern, weil ihm die Qualifikation für tragende Schweißkonstruktionen fehlt. Das merkt man aber erst am Ende.

Praktische Empfehlung: Klären Sie vor der Beauftragung zwei Dinge. Erstens, ob für Ihr Vorhaben eine Prüfstatik erforderlich ist oder bereits vorliegt. Zweitens, ob der ausführende Betrieb die genannten Nachweise erbringen kann und sie im Angebot benennt. Wer auf diese Frage ausweicht, wird sie später auch nicht beantworten können.

Was diese neun Fälle gemeinsam haben

In keinem der neun Vorgänge entschied die Wand über den Aufwand, sondern das, was um sie herum passiert: Auflager, Untergrund, Abstützung, die Frage, was über der Wand steht, und ob eine passende Statik vorliegt.

Deshalb lässt sich ein Wanddurchbruch nicht nach Quadratmetern kalkulieren. Zwei optisch gleiche Wände können sich im Preis um das Doppelte unterscheiden, und eine davon darf unter Umständen gar nicht geöffnet werden.

Wer eine belastbare Zahl braucht, kommt an einer Beurteilung am Objekt nicht vorbei. Alles davor ist eine Schätzung, und wir kennzeichnen sie auch so.

Der nächste Schritt

Eine erste Größenordnung liefern unser Kostenrechner und der Online-Kostenrahmen bei WandCheck, beide kostenlos und in etwa einer Minute. Verbindlich wird es nach der Beurteilung am Objekt.

Wenn Sie Ihr Vorhaben besprechen möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für Wanddurchbrüche. Hilfreich sind Fotos der Wand von beiden Seiten, die ungefähren Maße der geplanten Öffnung und, falls vorhanden, ein Grundriss.

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